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Motion Gemeindeinitiative für eine vernünftige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Motion

GEMEINDEINITIATIVE FÜR EINE VERNÜNFTIGE UMSETZUNG DES
BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZES

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behinderungsgleichstellungsgesetz, BehiG) hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.

Verschiedene Kantone setzen dieses Bundesgesetz unterschiedlich um. Basel-Stadt gehört zu jenen Kantonen, die das Gesetz extensiv umsetzen – dies ist an den bereits umgebauten Tram- und Busstationen erkennbar. Während viele Umbauten für alle Beteiligten problemlos sind, gibt es aber doch bei anderen Konflikte (z.B. Problematik Clarastrasse mit Restaurantbetreiber).

Für solche Konflikte sieht das BehiG, wie übrigens andere Gesetze auch, explizit die Verhältnismässigkeit vor. Heisst, wenn der durch die Beseitigung der Benachteiligung für Behinderte zu erwartende Nutzen in einem Missverhältnis steht, insbesondere:


A) Zum wirtschaftlichen Nachteil

B) Zu Interessen des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes

C) Zu Anliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.


Wie beschrieben, setzt der Kanton Basel-Stadt das BehiG extensiv um und geht nicht oder nur wenig auf die Verhältnismässigkeit ein. Dabei wäre es gemäss BehiG bei Tram- und Bushaltestellen möglich, diese nur an gewissen Türen behindertengerecht umzubauen und somit die Verhältnismässigkeit herzustellen.


Das Bundesgesetz und die baselstädtische Umsetzung werden in naher Zukunft auch Riehen zum Verhängnis. Der Umbau der Haltestelle «Riehen Dorf» steht demnächst an. Bei einer vollständigen Erhöhung der Haltestellenkante würde das «Frühmesswegli» nicht mehr für den motorisierten Verkehr nutzbar sein und auch die Velofahrer müssten von ihren
Fahrrädern absteigen und über die Kante heben. Dies würde das Umfallrisiko enorm erhöhen, da sie auf die Fahrspur der Autos, oder noch schlimmer vor die Autos gelangen würden.


Die Motionäre sind der Ansicht, dass eine teilweise Erhöhung ausreicht, damit Behinderte an mehreren Türen ebenerdig ein- und aussteigen können. So bliebe das «Frühmesswegli» für alle passierbar und Unfälle wie oben beschrieben könnten verhindert werden.

Dazu kommt, dass bei einer vollständigen Erhöhung auf der ganzen Länge der beiden Stationen, die beiden Dorfseiten Kirche und Landgasthof wie durch einen Graben getrennt sind.


Zudem müssten in Riehen einige Bushaltestellen an Hanglagen für viel Steuergeld umgebaut werden, obwohl sie kaum frequentiert sind. Hier genügen Rampen an den Bussen, so dass das Aus- und Einsteigen für Behinderte gewährleistet ist.

Die Unterzeichneten bitten den Gemeinderat, dem Einwohnerrat gemäss §66 Abs. 1 der Verfassung und §2b des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) des Kantons Basel-Stadt eine formulierte oder unformulierte Gemeindeinitiative zum Beschluss oder zur Einreichung zu Händen des Grossen Rates Basel-Stadt vorzulegen, die eine Umsetzung des BehiG in Basel-Stadt auf Basis der Verhältnismässigkeit wie beschrieben fordert.

Jenny Schweizer – Riehen, 28. September 2022

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SVP Grossrätin, Einwohnerrätin (BS)
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