SVP Riehen zum Entscheid des Appellationsgerichts betreffend Ungültig- keit der Gemeindeinitiave
Die SVP Riehen ist enttäuscht darüber, dass das Appellationsgericht die «Gemeindeinitiative für eine vernünftige und verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsetzes im Be- reich des öffentlichen Verkehrs» für rechtlich unzulässig erklärt hat und damit den Entscheid des Regierungsrates gestützt hat. Die Gemeindeinitiative wurde am 31. Januar 2024 vom Einwohnerrat auf Antrag der SVP Fraktion beschlossen. Die SVP Riehen fordert nun die Kantonsregierungtrotz des Urteils auf, bei der bevorstehenden Umgestaltung der Tramhaltestelle Riehen Dorf auch auf die Interessen der Riehener Bevölkerung und des Gewerbes Rücksicht zu nehmen, und dass das Projekt zwingend in enger Begleitung mit den Gemeindebehörden ausgearbeitet wird.
Für Rückfragen
Benni Rungger, Parteipräsident Tel. 079 538 36 93
Jenny Schweizer, Fraktionspräsidentin Tel. 079 504 59 19