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Interpellation Jenny Schweizer: Bewässerungsverbot zur Bekämpfung des Japankäfers

Interpellation von Jenny Schweizer, eingereicht im Einwohnerrat Riehen am 18. August 2025.

Seit dem 23. Juni 2025 gilt in einem Teil von Riehen (und von Basel-Stadt) ein Bewässerungsverbot für private und öffentliche Grünanlagen zur Bekämpfung des Japankäfers. Da es sich um einen Schädling handelt, der landwirtschaftlich grossen Schaden anrichtet, ist seine Bekämpfung elementar. Am 19. Juli 2025 wurde die Allgemeinverfügung vom Kanton verschärft. Die öffentlichen Sportanlagen werden von dem Bewässerungsverbot ausgenommen, und für die privaten Sportanlagen kann dafür eine Bewilligung beantragt werden. Die Interpellantin geht davon aus, dass die Stadtgärtnerei für das Konzept und die Umsetzung des Bewässerungsverbotes verantwortlich zeichnet, bittet jedoch trotzdem den Gemeinderat um die Beantwortung nachstehender Fragen, da sie das Gemeindegebiet betreffen.

  • Das Nichteinhalten des Bewässerungsverbotes wird nach Artikel 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches bestraft. Musste dies in den betroffenen Gemeindegebieten bereits angewendet werden? Wenn ja, wie oft? Wie hoch fallen diese Strafen aus?
  • Wie werden die Kontrollen oder Stichproben durchgeführt und durch wen?
  • Wie oft werden diese Kontrollen/Stichproben durchgeführt?
  • Mussten bereits neben den öffentlichen Anlagen auch in Privatgärten Fallen aufgestellt werden?
  • Wird der Aufwand der Stadtgärtnerei der Gemeinde verrechnet? Wie hoch werden diese schätzungsweise ausfallen?
  • Werden bereits Konzepte im Kanton und der Gemeinde für 2026 angedacht, sollte sich die Problematik der Ausbreitung durch die jetzige Auflage mit dem Bewässerungsverbot nicht verbessern? Wie sehen diese aus?

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.

Jenny Schweizer, Riehen, 18. August 2025

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über den Autor
SVP Grossrätin, Einwohnerrätin (BS)
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