Vorstoss
Werbeflächen in Riehen Interpellation Jenny Schweizer
Werbeflächen in Riehen
Zurzeit hängen viele Transparente des Handels- und Gewerbevereins Riehen (HGR), die für die Tischmesse werben, an Orten in Riehen, wo normalerweise keine Werbung angebracht wird.
So befinden sich z.B. zwei Transparente am Zaun entlang des Kohlistiegs bzw. Rudolf Wackernagel Kreisel, der zum Friedhof Hörnli gehört oder an der Fassade vom Haus der Vereine oder über den Brüstungen des Bahnübergangs der S-Bahnstation Niederholz.
Für die Interpellantin stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Bei wem liegt die Zuständigkeit für die Vergabe der o.g. Flächen (Kanton, Gemeinde)?
- Falls die Zuständigkeit beim Kanton liegt, wird Riehen in die Überlegungen für das Bewilligungsverfahren miteinbezogen?
- Falls die Zuständigkeit in der Gemeinde liegt, bei wem liegt die Verantwortung der Beurteilung und Bewilligung?
- Welche Flächen in Riehen werden für Werbezwecke benutzt, die normalerweise nicht in Frage kommen und die die Interpellantin einleitend nicht aufzählen konnte?
- Sind diese Werbeflächen auch für andere Vereine, Institutionen oder Firmen zugänglich? Wenn ja, was sind die Kriterien und wie läuft das Bewilligungsverfahren ab? Und gab es in diesem Zusammenhang schon Anfragen für diese Flächen, die dann abgewiesen werden mussten?
- Werden diese Flächen in Rechnung gestellt? Wenn ja, wie setzt sich der Betrag zusammen? Wenn nein, weshalb wird darauf verzichtet?
- Ist von Seiten der Vereine, Institutionen oder Firmen das Interesse hoch, Werbung an diesen Orten anzubringen? Kann der Gemeinderat dazu Zahlen zu Anfragen und Bewilligungen bzw. Absagen während den letzten 2 Jahren nennen?